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E-Rezept für gesetzlich Versicherte

by in Allgemein 7. September 2024

Ab 01.01.24 sind alle Arztpraxen verpflichtet, gesetzlich Versicherten, verschreibungspflichtige Medikamente als eRP (elektronisches Rezept) auszustellen. Um Ihr Rezept ausstellen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Ihre Versichertenkarte für das aktuelle Quartal bei uns eingelesen ist.

Folgerezepte werden von uns, für Sie gerne vorbereitet und sind am nächsten Werktag in einer beliebigen Apotheke zur Abholung bereit.

Von dieser Regelung sind folgende Rezepte nicht betroffen: Privatrezepte, Hilfmittelrezepte und Betäubungsmittelrezepte (BTM)